Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
1.1 Die vereinbarten Leistungen im Bereich Mess- und Diagnosetechnik, Ortungstechnik und Begutachtungen sind keine Bauleistungen. Für diese und für alle übrigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.3 Unsere Leistungen führen wir entsprechend dem technischen Stand der Geräte aus, ohne dass wir die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantieren können. Zur Erbringung erweiterter Dienstleistungen dürfen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auch qualifizierte Fachfirmen in den Schadensfall eingeschaltet werden, welche jedoch ihre Forderung gegenüber dem Auftraggeber selbst geltend machen können. Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserer Preisliste erfassten Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnend sind. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Schadenssituation zum Zeitpunkt der Besichtigung.
3. Sanierung / Reparaturen
3.1 Sanierungsarbeiten und Reparaturarbeiten dürfen von uns nach Rücksprache mit dem Auftraggeber an qualifizierte Fachfirmen vermittelt werden.
4. Messtechnische Untersuchungen
4.1 Mess- und Diagnosetechnik sowie Ortungstechnik werden nach dem modernsten Stand der technischen Geräte erbracht, ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.
4.2 Für in diesem Zusammenhang auftretende Schäden an Untersuchungsobjekten, insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen.
4.3 Bauthermografie
Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf den Bau-/Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes oder anderer bauphysikalischer Gegebenheiten eines Gebäudes gezogen werden. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messungen vorlagen. Eine präzise Auswertung ergibt sich dann durch die ermittelten Parameter. Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Firma Müller Messtechnik mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.
4.4 Leckortung an Rohrsystemen
Thermografie, Akustik, Tracergas-Verfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten sowie Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktionen sowie Funktionstüchtigkeiten und Verlustmengen keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage sofort zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, unter Zustimmung des Auftraggebers sofort geöffnet, damit die Leckage zum Nachweis sowie das Ausmaß der Wasseraustritte sichtbar wird. Rückbaugewerke und Demontagearbeiten von Inventar und Mobiliar sind hierbei ausgeschlossen.
Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingt, vermeintlich bzw. typische Schadensbilder aufzeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine aktive Leckage vorliegt. Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass Nachmessarbeiten vorgenommen werden müssen. Ebenso kann es bei technischen Untersuchungen der Leitungen vorkommen, dass sich Kleinstleckagen durch wechselhafte Strömungstendenzen während der Messung (Teilchenbeschleunigung/Mediumwechsel) zunächst verschließen und somit zum Zeitpunkt der Messung nicht nachgewiesen werden können.
4.5 Sonstige thermographische Untersuchungen
Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise spezifische Fachwerkuntersuchungen, Anlageinspektionen oder Verfahrenstechniken, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert.
5. Aufgaben des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Einsatztermin freier Zugang zum Objekt gegeben ist. Der Auftraggeber organisiert sämtliche Zugänglichkeiten zu den für die Messarbeiten im Schadensfall in Frage kommenden Räumlichkeiten. Sollten zum vereinbarten Ortstermin Unzugänglichkeiten entstehen, werden die entstandenen Aufwendungen der Fahrtkosten nach Stundensatz und km-Geld berechnet.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu unterrichten.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Messtechnik durchführen zu können. Im Falle nicht korrekter oder unzureichender Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits.
6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine aktuelle Preisliste kann angefordert werden.
6.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns vier Wochen gebunden, falls nicht anders aufgeführt. Generell werden unsere Dienstleistungen gemäß unserer gültigen Preisliste nach Pauschale, zusätzliche Mehraufwendungen nach Stundensatz berechnet und sind nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Erweiterte Messeinsätze für Nachmessungen werden mit Stundensätzen berechnet. Die Pauschale beinhaltet bis zwei Stunden vor Ort, Gerätevorhaltung/-laufzeiten incl. Auf- und Abbau der Geräte, Fahrzeiten, Berichterstellung sowie ggf. Fotodokumentation. Jede weitere Stunde wird halbstündlich verrechnet. Die An- und Abfahrt wird nach km berechnet. Samstag, Sonn- und Feiertage werden gesondert mit Zuschlägen berechnet. Bei Messungen von Freileitungstrassen kann ein Zuschlag berechnet werden. Erfolgt der Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, so erkennt der Auftraggeber die Bestimmungen des Messeinsatzes sowie die daraus resultierende Bemessung des Preises nach gültiger Preisliste durch uns als verbindlich an. Wird eine im Auftrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir Anspruch auf besondere Vergütung. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder aufgeführt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erfolgt ein Mahnverfahren gemäß § 286 Abs. 3 Satz1 BGB.
6.3 Sonstiges
Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet. Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Kanal-TV, Hebebühnen, Gerüste, Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen, Genehmigungen, Informationspflichten an Behörden etc. sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 84453 Mühldorf am Inn. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand je nach Streitwert 84453 Mühldorf am Inn bestimmt.